Mann´sche – Stiftung
1907 bestimmte Friedrich Mann testamentarisch, dass mit seinem Vermögen eine Stiftung errichtet werden soll.
Zweck der Stiftung war die Unterstützung vor allem von bedürftigen Mitgliedern der erweiterten Familie Mann.
Sie sollten zwischen 300 und 600 Mark im Jahr bekommen. Die Begünstigten müssen evangelisch und unverdient in Armut gekommen sein. „Männliche Abkömmlinge des Ältervaters“ von Stifter Friedrich Mann sollen bevorzugt werden.
An erster Stelle bekommen diejenigen Geld, die er selber im Hauptbuch namentlich genannt und für die er entsprechende Beträge angegeben hat. Seine Witwe war bis zu ihrem Tod Nutznießerin des Gesamtvermögens, so dass die Stiftung erst 1922 wirksam wurde. Das Kapital der Stiftung blieb bis dahin erstaunlich gut erhalten: 600.000 Mark waren es 1907,
577.271 Mark 1922, angelegt in Grundschulden, Landkastenobligationen, Ritterschaftlichen Pfandbriefen und Sparkassenbüchern. Nach der Inflation sah es anders aus: 1935 waren es 78.351,38 Reichsmark.
Familienmitglieder bewarben sich bei der Stiftung mit Stammbäumen, um eine Verwandtschaft nachzuweisen,
doch die meisten Zuwendungen wurden quasi direkt vererbt oder weitergegeben. Das geschah nach dem 2. Weltkrieg z.B., weil ein Empfänger im westlichen Teil Deutschlands lebte und Geldübermittlungen dorthin schwierig bis unmöglich waren.
So treten Begünstigte der Familie Wiedow in Hamburg 1951 ihren Anspruch Vera Staude, geb. Chrestin aus Rostock ab.
Sie ist die Witwe eines Studienrates und mütterlicherseits eine Verwandte des Stifters.
Für diese Stiftung gibt es neben den Auszahlungen auch einen Beleg für eine Zustiftung.
1945 verstirbt ein Korvettenkapitän Mann und vererbt sein gesamtes Vermögen der Stiftung.