Ratsfiskusstiftung
Schon im 13. Jahrhundert gab es in Rostock die „Ratswitwenäcker“ aus deren Einkommen die Witwen der in Rostock
auf Lebenszeit gewählten Senatoren und Ratsherren versorgt wurden.
Seit 1591 gibt es den Ratsfiskus, eine Kasse, in die jeder neu gewählte Ratsherr 50 Taler einzahlen musste.
Das Geld wurde von den Weinherren, die die Aufsicht über Weinkeller und Apotheken führten,
verwaltet und zinsbringend angelegt. Mit dem Ertrag dieser Gelder wurden die Witwen und Waisen unterstützt.
Weitere Unterstützung erfolgte über einzelne finanzielle Zuwendungen aus Privathand, z.B. für die jeweils jüngste Witwe.
1919 wird der Ratsfiskus im Zuge der Kommunalreform in eine Stiftung umgewandelt,
von der nach wie vor alle Witwen ohne Unterscheidung der finanziellen Verhältnisse profitieren.
Auch 1932 wird diese Unterstützung noch gebraucht,
wie aus dem Brief mehrerer Witwen an die Stadt Rostock deutlich wird.