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Im Jahr 2021 wurden zwei Anträge auf Stiftungsmittel behandelt.

Die erste Anfrage seitens des Vereins „Charisma e.V.“ betraf die Unterstützung des Projektes „Ambulant Betreutes Wohnen in Rostock“. Der Verein betreut wohnungslose Frauen u. deren Kindern. Viele dieser Frauen kommen mit nur wenigen Sachen und auch oft mit geringen finanziellen Mitteln. Der Verein lebt von Spendengeldern und Sachspenden, um diesen Frauen eine Grundausstattung in den Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Auf Grund des hohen Durchlaufes und der dadurch bedingten schnellen Abnutzung benötigt der Verein  dringend neue Matratzen.

Dem Antrag des Vereins betreff finanzielle Unterstützung für zwei Matratzen im Wert von insges. 278,00€  wurde entsprochen.

Eine weitere Anfrage kam von der „Familienkrebshilfe Sonnenherz“ zur dauerhaften finanziellen Unterstützung einer Rügener Familie.
Das in der Familie lebende Kind muss ständig in einer Greifswalder Klinik behandelt werden. Dafür wird eine Spende bzw. ein Sponsoring angefragt.

Diese Bitte wurde ablehnend beschieden. Einerseits verfügt unsere Stiftung nur über ein begrenztes Spendenbudget und so haben wir uns entschlossen, uns auf einige wenige Projekte zu konzentrieren. Andererseits berücksichtigen wir die einzelnen Stiftungszwecke der sieben Altstiftungen zu Rostock und wahren deren Stifterwillen. Insofern ist die Unterstützung sozial benachteiligter, unverschuldet in Not geratener und behinderter Menschen auf die Stadt Rostock eingeschränkt.

Die geringen Erträge aus den Wertpapieranlagen schmälern weiterhin erheblich die Ausreichung von Mitteln der Stiftung.
Die Zuwendungen können nur aus den Kapitalerträgen finanziert werden. Gerade unter dieser Verknüpfung litt wiederum der Kapitalertrag im Jahr 2019.

Unser Dank gilt darum der Ostseesparkasse Rostock. Am 29.05.2020 erhielt die Stiftung eine Spende der OSPA in Höhe von 1.000,- EUR.
Hiermit können wir angefragte Hilfen von bedürftigen Menschen der Universitäts- und Hansestadt Rostock besser realisieren,
z.B. derzeit die Bitte einer verwitweten Mutter mit drei Kindern.

Im Jahr 2019 wurden fünf Anträge auf Stiftungsmittel behandelt.

Eine Anfrage seitens des Vereins „Wohlfahrt Rostock e.V.“ wurde mangels Fördermittel ablehnend beschieden. Ein neuer Antrag kann 2020 gestellt werden.
Eine weitere Anfrage wurde mit Hinwies auf Hilfe durch das zuständige Jugendamt/Familienhilfe abgelehnt.

Der Anfrage des Jugend Musikkorps Rostock e.V. betreff finanzielle Unterstützung von T. Bockje für Unterrichtsgebühren und Teilnahme
am Sommerprobenlager in Höhe von 555,- EUR wurde entsprochen.

Es gab eine weitere Bitte seitens des Jugend Musikkorps auf Begünstigung von 5 bedürftigen Kindern für das Bereitstellen von Notenständern in Höhe von 700,- EUR.
Der Förderung wurde aufgrund der nachgereichten Konkretisierung für 5 bedürftige Kinder befürwortet.

Mit dem ZOO Rostock wurde eine gemeinsame Weihnachtsaktion für 10 sozial benachteiligte Bürger der Stadt Rostock, die sich ehrenamtlich im Stadtteil Dierkow engagieren, durchgeführt. Diese Bürger helfen der Tafel, dem Schülerfrühstück bzw. dem Stadtteilzentrum.
Am 03.12.2019 wurden die Gutscheine durch die Stiftung und dem ZOO an die Bürger aus Dierkow übergeben.

„…Rostock: Zehn Jahreskarten für Familien von Ehrenamtlern

Rostock, 3. Dezember 2019. Sonst helfen sie anderen, diesmal standen sie selbst im Mittelpunkt: Heute übergaben Rostocks Zoodirektor Udo Nagel und der Vorstandsvorsitzende der Vereinigten Sozialen Stiftungen zu Rostock, Frank Lüttgerding, zehn Familienjahreskarten an verdiente Ehrenamtler. Die Geehrten, die sich in besonderer Weise um bedürftige Mitmenschen verdient gemacht haben, können auf diese Weise ein ganzes Jahr unentgeltlich mit ihren Familien den Rostocker Zoo besuchen…“

LINK: https://www.vdz-zoos.org/aktuelles/neuigkeiten-aus-den-vdz-zoos/nachricht/rostock-zehn-jahreskarten-fuer-familien-von-ehrenamtlern

Im Jahr 2018 wurden vier Anträge auf Stiftungsmittel im Vorstand behandelt

Die vier Anfragen wurden ablehnend beschieden. Einerseits verfügt unsere Stiftung nur über ein begrenztes Spendenbudget und so haben wir uns entschlossen,
uns auf einige wenige Projekte zu konzentrieren. Andererseits berücksichtigen wir die einzelnen Stiftungszwecke der sieben Altstiftungen zu Rostock und wahren deren Stifterwillen. Insofern ist die Unterstützung sozial benachteiligter, unverschuldet in Not geratener und behinderter Menschen auf die Stadt Rostock eingeschränkt.

Auch wenn unsere Stiftung unmöglich allen Bitten um Unterstützung nachkommen kann, ist eine Absage auf eine Spendenanfrage gar nicht so einfach, denn schließlich wollen wir niemand in seinem ehrenwerten Engagement bremsen oder gar vor den Kopf stoßen. Wir erachten es als höflich, wenn wir den Grund für die Absage nennen.

Das Projekt „7 Altstiftungen der Hansestadt Rostock“ stellte einen wesentlichen Schwerpunkt der Stiftung im Jubiläumsjahr der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar.
Das Ergebnis sollte der Akquise von Ressourcen zur Erfüllung des Satzungszwecks dienen.

Die Zusammenarbeit mit dem Kulturhistorischen Museum Rostock erfolgte seitens des Museums nicht über Abstimmungstermine und Recherche-Bekundungen!
Das gemeinsame Unterfangen, die Erarbeitung der Geschichte der 7 Altstiftungen als ein Beitrag zum Rostocker Doppeljubiläum 2018/19, konnte nicht realisiert werden.
Das besondere Anliegen, das Projekt allen Rostocker Bürgern und Institutionen zum Stadtjubiläum zugänglich zu machen, ist fehlgeschlagen.

Anträge auf Spenden, z.B. an die „Jahresköste der Kaufmannschaft zu Rostock“ oder dem „Rotary Club Horizonte“ wurden abgelehnt.
Die Stadt Rostock hatte für das Projekt aus dem Fond „800 Jahre Rostock“ Mittel bewilligt – vorbehaltlich des Haushalts 2018/19.

Entsprechend §5.4 der ANBest.-P. waren wir verpflichtet die Fördermittel aus dem vorläufigen Zuwendungsbescheid der Hanse- und Universitätsstadt zurückzuüberweisen.

Das Impressum für https://sozialestiftungenrostock.de (Datenschutzerklärung) ist der DSGVO entsprechend zum 24.05.2018 geändert worden.
Ebenso ist ein IT- Sicherheitskonzept erstellt worden.

Artikel der Rostocker Straßenzeitung STROHhalm, Ausgabe Februar 2018

In unserer Januar-Ausgabe hatten wir von den Spenden und der Großzügigkeit vieler Rostocker Privatpersonen und Firmen zur Weihnachtszeit berichtet. So manche Hilfe in der Gegenwart ist aber nur deshalb möglich, weil es schon früher Bürger der Hansestadt gab, die ein Herz für die Ärmeren und Notleidenden hatten. Sie richteten Stiftungen ein, von deren Grund- und Kapitalbesitz noch heute Mittel an Hilfsbedürftige ausgeschüttet werden.

Wir berichteten von der alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern aus Rostock, die sich ohne Geldspende kein eigenes. richtiges Bett hätte kaufen können. Seit Jahren schlief sie nur auf einem Notbehelf auf dem Boden. Es war ihr schlicht nicht möglich, dafür anzusparen. Die bewilligte Zuwendung ermöglichte Ihr darüber hinaus, kleinere Weihnachtsgeschenke für die Kinder und einen neuen Fernseher für die Familie zu erwerben. Hinter dieser konkreten finanziellen Hilfe verbirgt sich die soziale und gemeinnützige Stiftung „Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock“. Bei ihr wurden die Mittel beantragt, der Antrag geprüft und von ihr der Betrag bewilligt. Die Vermittlung durch Sozialvereine und Institutionen, wie in diesem Fall durch den Wohltat e. V. , sehen die Stiftungsmitglieder dabei gern. Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden. Zum Stiftungsvorstand gehören Denise Kraetsch, Dörte Milles-Bunjevac und der Vorsitzende Frank Lüttgerding. Das Kuratorium der Stiftung bilden Thomas Wiesner und der Rechtsanwalt Klaus Schmiedek, beide sozial engagierte Bürger der Hansestadt. Alle Mitglieder von Vorstand und Kuratorium arbeiten ehrenamtlich für die Stiftung.

Aufgrund der Inflation und der rückläufigen Zinsentwicklung sind die Erträge des Stiftungskapitals „dünner“ geworden, wie der Vorstandsvorsitzende Herr Lüttgerding erläutert. Deshalb fasst er nun die Öffentlichkeitsarbeit etwas stärker ins Auge. Warum solle man nicht darüber reden, wenn man etwas Gutes getan hat? Außerdem haben die zu einer Stiftung „Vereinigten Sozialen Stiftungen zu Rostock“ ein großes Pfund, mit dem sie im Einklang mit ihrem Satzungsziel wuchern dürfen: die lange Tradition. Keine andere soziale Stiftung in Rostock kann auf solch eine beeindruckende Historie von städtischem Bürgersinn und bürgerlicher Freigebigkeit zurückblicken.

Sieben Altstiftungen, deren Kapital zuletzt von der Stadt treuhänderisch verwaltet wurde, wurden 2004 in eine soziale und gemeinnützige Stiftung überführt. Die sieben (passend zur Rostocker Lieblingszahl „7″) Stiftungen sind: Bürgermeister Bröcker-Stiftung, Elisen-Stiftung, von Wickede-Melms’sche Stiftung, Regina und Ludwig Engelbrecht-Stiftung, Mann’sche Stiftung, Ratsfiskusstiftung und die J. H. Bauer-Stiftung. Die älteste, die Bürgermeister Bröcker-Stiftung, reicht bis ins Jahr 1582 zurück und ermöglichte einst die Unterbringung von armen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt in einem Stiftshaus am Alten Markt. Allen Altstiftungen gemeinsam ist das Ziel, armen, verarmten, kranken, in eine Notlage geratenen Menschen in Rostock zu helfen. Und so ist es bei der Vereinigten Stiftung heute noch.

Durch die Zeitläufe, durch Krieg und DDR-Geschichte sind die einzelnen Stiftungen nicht mehr aktiv gewesen, ihre Vermögen wurden in der DDR-Zeit durch die Stadt Rostock verwaltet. Nach der Wende reichte das jeweilige Guthaben jeder Einzelstiftung für die Erfüllung ihrer Ziele nicht mehr aus. Deshalb war es wünschenswert und sinnvoll, die Stiftungen unter Beibehaltung der mildtätigen Ausrichtung und Wahrung der Stifterwillen zusammenzulegen. Die wechselvolle Geschichte der Rostocker Stiftungen wird nun vom Stiftungsvorstand in Kooperation mit dem Kulturhistorischen Museum erforscht, am Ende werden die Erkenntnisse in die Internetpräsentation und eine Broschüre fließen.

Drei Anträge auf Zuwendungen gestellt

Entsprechend der Satzung der Stiftung konnte zwei alleinerziehenden Müttern zu Weihnachten geholfen werden. Mit den ausgereichten Mitteln wurden ein neuer Gasherd
und die notwendigen Anschlusskosten finanziert. Die zweite Mutter konnte sich endlich ein eigenes Bett, einen neuer Fernseher sowie Geschenke für die Kinder kaufen.

Des Weiteren wurde ein Auszubildender beim Kauf dringend benötigter Fachliteratur unterstützt.

Die Gesamtfördersumme betrug 900 Euro.

Umsetzung Projekt „ 7 Altstiftungen der Hansestadt Rostock“

Das Stiftungswesen in der Geschichte der Hansestadt Rostock, eine Quellenrecherche und Präsentation der „Vereinigten Sozialen Stiftungen zu Rostock“.

Die „Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock“ ist die Zusammenlegung der
– Elisenstiftung
– von Wickede Melms’sche Stiftung
– Mann’sche Stiftung
– J.H. Bauer-Stiftung
– Ratsfiskusstiftung
– Regina und Ludwig Engelbrecht-Stiftung
– Bröcker-Stiftung.

Inhalt

1. Entstehung der jeweiligen Altstiftung
– Gründer, Stifter
– Stiftungszweck
– ursprüngliches Stiftungsvermögen
– gesellschaftlicher Hintergrund

2. Entwicklung der Altstiftung
– Abriss der Entwicklung im Zeitverlauf
– Informationen (Geschichten) zu den Zuwendungsempfängern
– besondere Aktivitäten der Stiftung

3. Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Stiftungen

4. Die Ergebnisse sollen so gestaltet sein, dass sie für die Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung und , z.B. für das DAS ROSTOCKER DOPPELJUBILÄUM 2018/19 geeignet sind.
Die Realisierung des Projektes kann nur Spenden gelingen. Wichtig ist uns, den Gedanken der Altstiftungen fortzuführen – also auch den Bürgersinn, der hinter diesen Altstiftungen steckt, in unsere gegenwärtigen Aktivitäten einfließen zu lassen.

Im Jahr 2016 wurden zwei Anträge auf Förderung gestellt.

Entsprechend der Satzung der Stiftung wurde einer Empfängerin von Harz IV beim Kauf von Wohnungseinrichtungsgegenständen aus einem Sozialkaufhaus geholfen.

Des Weiteren wurden Zwillinge in der Ausbildung zu Sozialassistentinnen mit Ausbildungsgegenständen unterstützt.
Die beiden Mädchen leben seit geraumer Zeit in einem eigenen Hausstand. Die Gesamtfördersumme betrug 900 Euro.

Geringe Zinsen und eine Rückkehr der Inflation schmälerten erheblich die Ausreichung von Mitteln der Stiftung. Die Zuwendungen können nur aus den Kapitalerträgen
finanziert werden. Gerade unter dieser Kombination litt die Rendite im Jahr 2016. Die Aussicht für 2017 sieht nicht anders aus!

Um zukünftig die satzungsgemäßen Zwecke, sprich die Unterstützung von benachteiligten und unverschuldet in Not geratenen Menschen, wie bisher zu realisieren,
gibt es derzeit folgende Möglichkeiten: Zustiftungen und Sammlung von Spenden (zweckgebundene für konkrete Vorhaben oder freie Spenden)

Die Überarbeitung der hompage der Stiftung erfolgt 2017. Ein weiterer Schwerpunkt wird die breitere Recherche zu den 7 Altstiftungen sein.

Ein neuer Vorstandsvorsitzenden wurde im April berufen.

2015 wurden 2 Anträge auf Stiftungsmittel gestellt. Neben einem Einzelfall wurde der Verein Charisma bei seiner jährlichen Weihnachtsfeier für bedürftige Familien unterstützt.
Die Gesamtfördersumme betrug 3.050 EURO.

Im Jahr 2014 stellten 3 Rostockerinnen und Rostocker Anträge auf Förderung. In zwei Fällen handelte es sich um alleinerziehende Mütter mit Kindern, in einem Fall um eine hilfsbedürftige Rentnerin. Die besondere Notlage der Mütter wurde jeweils von betreuenden Trägern ergänzend eingeschätzt und bestätigt.
Dies geschah immer auf der Grundlage einer Einverständniserklärung der Antragstellerinnen. Die Gesamtfördersumme betrug 2.200 Euro.

Im Jahr 2013 gab es 4 Anträge auf Stiftungsmittel. In einem Fall handelte es sich um eine Antragstellerin, die nicht in Rostock lebte. Dieser Antrag entsprach nicht dem Zweck der Stiftung. In 3 Fällen fand eine Förderung statt. Die Gesamtfördersumme betrug 1.850 EURO. Es handelte sich ausschließlich um Bezieher von Arbeitslosengeld II, die Geld für die Neu- oder Ersatzbeschaffung von grundlegendem Mobiliar wie Betten, Kleiderschränke, Waschmaschine, Tische, Stühle etc. beantragten. In zwei Haushalten waren Kinder betroffen. In allen Fällen wurden die Betroffenen von gemeinnützigen Vereinen betreut, von denen die Stiftung jeweils die Bestätigung für die besondere Notlage erhielt.

Angesichts der geringeren Erträge wurden jedoch auch keine weiteren Aktivitäten unternommen, da mehr Förderungen nicht möglich gewesen wären.

Im Jahr 2012 wurden 8 Anträge auf Stiftungsmittel gestellt. In 4 Fällen handelte es sich um Anträge von Vereinen bzw. von Menschen, die nicht in Rostock lebten. Diese Anträge wurden abgelehnt. In 4 Fällen fand eine Förderung statt. Die Gesamtfördersumme betrug 2.325 Euro. Es handelte sich ausschließlich um Bezieher von Arbeitslosengeld II, die Geld für die Neu- oder Ersatzbeschaffung von grundlegendem Mobiliar wie Betten, Kleiderschränke, Waschmaschine, Tische, Stühle etc. beantragten.
In zwei Haushalten waren Kinder betroffen.

Das Vorhaben, zusammen mit Vereinen Zoobesuche von Kindern aus bedürftigen Familien zu organisieren und mit Stiftungsmitteln zu finanzieren, konnte nicht realisiert werden.

Im Jahr 2011 wurden 19 Anträge gestellt; in 13 Fällen handelte es sich um Anträge für das Projekt „Jedem Kind ein Musikinstrument“.
In 14 Fällen fand eine Förderung statt. Dafür wurden 2.785,00 Euro bereitgestellt.

Wie im vergangenen Jahr wurden viele Antragsteller durch soziale Träger unterstützt.

2010 wurde mehrere Zuwendungen für das Projekt „Jedem Kind ein Musikinstrument“ ausgereicht.

Im Jahr 2010 wurden 18 Anträge auf Stiftungsmitteln behandelt; in 9 Fällen handelte es sich um Anträge für das Projekt „Jedem Kind ein Musikinstrument“.
In 13 Fällen fand eine Förderung statt. In einem Fall wurde die Förderung zurückgezahlt, da sie nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt werden konnte.

Die Förderungen beliefen sich auf 2.660 EURO.

Die Zusammenarbeit mit Trägern der sozialen Arbeit wurde verstärkt. Viele Antragsteller wurden durch diese Vereine unterstützt. Einerseits waren die Situationsbeschreibungen
der Antragsteller verifiziert und zum anderen gelang es den Familienhelfern die Zuwendungen für einen besseren Kontakt zu nutzen.

Die Arbeit des Jahres 2009 war geprägt durch die Intensivierung der Förderungen.

Im Jahr 2009 wurden 8 neue Förderfälle beraten sowie ein weiterer aus dem Jahr 2008 umgesetzt.
Die Förderungen kamen bedürftigen Familien mit Kindern in Höhe von 3.365 EURO zugute. Es wurden Einrichtungsgegenstände bezuschusst.

Kontakte zu Vereinen, die soziale Beratung und Betreuung bieten wurden forciert.

Die Stiftung beteiligte sich an der Umsetzung des Projektes „Jedem Kind ein Musikinstrument“ (Jeki) durch die Unterstützung von Kindern aus bedürftigen Familien.

Als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit wurde ein kleines Projekt zur Recherche zu den 7 Altstiftungen durchgeführt.
Allerdings zeigte sich, dass es keine umfangreichen Quellen zu den meisten Stiftungen gibt.

Im Jahr 2008 wurden zwei kinderreiche bedürftige Familien mit Stiftungsmitteln unterstützt sowie eine Förderung aus dem Jahr 2007 fortgeführt.
Dafür wurden insgesamt 3.288 Euro eingesetzt.

Im Jahr 2008 entstand ein Kontakt zur Internationalen Stiftung zur Förderung von Kultur und Zivilisation, die in Rostock Konzerte für sozial schwache Bürgerinnen und Bürger durchführen will. Der Vorstand wird die Aktivitäten, die in 2009 umgesetzt werden sollen, unterstützen.

Darüber hinaus gelang eine nachhaltige Kontaktaufnahme zu mehreren sozialen Vereinen und Trägern, über die der Stiftung einige in Not befindliche Menschen bekannt wurden.

Im Jahr 2007 wurden zwei Rostocker Bürgerinnen und Bürger mit Stiftungsmitteln in Höhe von 1.973 Euro unterstützt.

Im Jahr 2006 wurden drei Rostocker Bürgerinnen und Bürger mit Stiftungsmitteln in Höhe von 2.100 Euro unterstützt.

Im Jahr 2006 entschloss sich die Stiftung, die Mitarbeit im Initiativkreis Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern aufzugeben.
Gründe dafür waren die unterschiedlichen Interessenlagen der beteiligten Stiftungen.

Im Jahr 2005 entschloss sich die Stiftung, im Initiativkreis Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern mitzuwirken.

In der Arbeit der Stiftung konnte in vielen Fällen erreicht werden, dass bei Bekanntwerden von Notsituationen und entsprechender Beratung
der Hilfebedürftigen über gesetzliche Ansprüche eine Abwendung der Notlage herbeigeführt werden konnte.
Das Vorhaben der Stiftung, nur Bedürftige zu unterstützen, die keine Empfänger von Transferleistungen sind, konnte nicht realisiert werden.

Dazu fand eine Beratung mit dem Innenministerium Mecklenburg–Vorpommern als Stiftungsaufsicht statt.
In Folge konnten dann 2005 erste Stiftungsmittel in Höhe von 650 Euro ausgereicht werden.

Die Stiftung nahm am 22.09.2004 ihre Tätigkeit auf.

Finanzielle Mittel konnten noch nicht ausgereicht werden, da dieser Rest am 22.12.2004 durch die Hansestadt Rostock,
die die Altstiftungen bis dahin verwaltete, bereits gestellt wurden. Es handelte sich dabei um Zinserträge aus den Jahren 1999 bis 2004.

Das Stiftungsvermögen wurde durch die Hansestadt Rostock Ertrag bringend angelegt.
Bis zum Auslaufen der Verträge überweist die Hansestadt Rostock jährlich die Zinserträge auf das Konto der Stiftung.