Regina und Ludwig Engelbrecht – Stiftung

Die Geschwister Regina und Ludwig Engelbrecht verfassten 1905 ein gemeinsames Stiftungstestament.
Nach beider Tod soll aus dem dann noch vorhandenen Vermögen eine Stiftung eingerichtet werden. Den Zweck der Stiftung änderten sie zu Lebzeiten mehrmals. Als 1913 Ludwig Engelbrecht nach seiner Schwester starb, steht im Testament,
dass „wohltätige Zwecke, Fürsorge für Rostocker Krüppel, genesungsbedürftige Frauen und Kinder, Blinde und Augenkranke, Taubstumme, Ausbildung von Waisen- und Handwerkerkindern“ unterstützt werden sollen. Davor soll aber die Haushälterin der beiden, Frl. Sengebusch, mit 2000,- Mark bedacht werden. Die Zinsen von 10.000,- Mark sollen für die Berufsausbildung von Kindern aus armen Familien und nachrangig auch für das Elisabethheim und das Alexandrapflegehaus verwendet werden. Insgesamt ist die Regelung so uneindeutig, dass es darum sogar Rechtsstreit gab.
Streit gab es auch um das Honorar für den Testamentsvollstrecker und mit der Steuerbehörde,
da laut Testament das Vermögen größer war, als bisher bei der Steuer angegeben. Das Erbe war das,
was man heute diversifiziert und risikoarm verteilt nennen würde, also sehr breit verteilt und international angelegt.
Das Anfangsvermögen der Stiftung war aufgeschlüsselt in 11.356,66 Mark Barschaft,173.467 Mark Wertpapiere
und 241.490 Mark Hypotheken und Grundschuldbriefe.
Weltkrieg und Inflation verminderten auch hier das Vermögen erheblich.
Erst 1934 gab es wieder eine gesicherte Zahl über das Stiftungskapital, welches sich auf ca. 60.000 Reichsmark belief.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde auch diese Stiftung vom Rat der Stadt weitergeführt
und die Erträge an die Volkssolidarität gegeben.
Nach der Wiedervereinigung betrug 1994 der Kontoabschlusssaldo 15.461,38 DM.