Wer ist die „Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock“?
Die Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock wurde am 12. März 2004 mit einem Stiftungskapital von 63.487,78 Euro
als Stiftung für eine effiziente Zweckerfüllung und Stiftungsverwaltung von 7 Altstiftungen der Hansestadt Rostock gegründet.
Sie ist eine gemeinnützige, selbstständige und rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock ist staatlich anerkannt und wird durch die Stiftungsaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig kontrolliert. Die Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock ist die Zusammenlegung der
Sie berücksichtigt die einzelnen Stiftungszwecke der sieben Altstiftungen und wahrt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge deren Stifterwillen.
Der Zweck der Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock ist die Unterstützung sozial benachteiligter, unverschuldet in Not geratener und behinderter Menschen
bei der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und soziale Zwecke.
Die Geschäfte Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock führt ein dreiköpfiger Stiftungsvorstand. Der Vorstand der Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock sorgt dafür,
dass das Stiftungskapital streng nach ethischen Kriterien sicher und rentabel angelegt wird.
Der jährliche Rechenschaftsbericht der Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft
und der staatlichen Stiftungsaufsicht vorgelegt.
Da die Vereinigte Soziale Stiftungen zu Rostock wie alle rechtsfähigen Stiftungen steuerliche Privilegien genießt, unterliegt sie besonderen Maßnahmen der staatlichen Kontrolle.
Für die Stifter ist dadurch eine zusätzliche Garantie der Transparenz und satzungsgemäßen Mittelverwendung gegeben.